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Aus dem eingesprochenen Gedanken ein Rundschreiben-Entwurf im Ton Ihrer Kanzlei

Ein Berufsberechtigter spricht ein, was Mandanten wissen sollten. Daraus entstehen Textentwürfe für Rundschreiben, Newsletter, Website oder LinkedIn. Fachlich geprüft und freigegeben wird in der Kanzlei, veröffentlicht nur danach.

Wo es heute hakt

Viele Kanzleien wollen ihre Mandanten regelmäßig über Neuerungen informieren und auf der Website oder auf LinkedIn sichtbar sein. In der Praxis bleibt es beim Vorsatz, weil die Partnerinnen und Partner, die das Fachwissen haben, keine Zeit für das Ausformulieren finden.

Das Wissen ist da, oft schon in einer Besprechung erklärt. Was fehlt, ist der Schritt vom gesprochenen Gedanken zum lesbaren Text, der nach der eigenen Kanzlei klingt und nicht nach einem zugekauften Newsletter.

Was das in der Praxis heißt

Beispiele für mögliche Abläufe, keine Kundenfälle. Was bei Ihnen sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.

  • Mandantenrundschreiben nach einer Gesetzesänderung

    Eine Steuerberaterin spricht auf dem Weg zum Termin ein, was sich ändert und für welche Mandantengruppen es relevant ist. Am nächsten Morgen liegt ein gegliederter Entwurf bereit, den sie fachlich prüft und ergänzt.

  • Erinnerung an Unterlagen zum Jahreswechsel

    Aus Stichpunkten der Kanzleileitung entsteht ein freundlicher Text, welche Unterlagen bis wann gebraucht werden, für Newsletter und Website in passender Länge.

  • LinkedIn-Beitrag zur Kanzlei

    Ein neuer Lehrling, ein Kanzleijubiläum, ein Fachvortrag: Aus einer kurzen Sprachnachricht wird ein Beitragsentwurf im Stil, den Ihre Kanzlei auf LinkedIn pflegt.

  • Fachbeitrag für die Kanzleiwebsite

    Häufige Mandantenfragen zu einem Thema werden zu einem Website-Artikel ausgearbeitet. Die fachlichen Aussagen kommen vom Berufsträger, die Formulierung vom Entwurf.

  • Kurzes Video-Skript

    Wer Mandanten lieber per Video informiert, bekommt aus denselben Stichpunkten ein kurzes Skript zum Ablesen.

So läuft es ab

  1. Stilprofil festlegen

    Anhand bisheriger Rundschreiben und Texte halten wir fest, wie Ihre Kanzlei schreibt: Anrede, Satzlänge, Fachsprache, was vermieden wird.

  2. Einsprechen oder Stichpunkte schicken

    Die Sprachnachricht oder die Notiz geht an einen vereinbarten Eingang. Daraus entstehen die gewünschten Entwürfe.

  3. Fachliche Prüfung und Freigabe

    Ein Berufsberechtigter Ihrer Kanzlei prüft Beträge, Fristen und Aussagen und gibt frei. Ohne Freigabe geht nichts online oder an Mandanten.

  4. Veröffentlichen

    Ihre Kanzlei veröffentlicht selbst oder lässt den freigegebenen Text an der vereinbarten Stelle einstellen.

Was bewusst nicht dazugehört

  • Die fachlichen Aussagen kommen von der Kanzlei. Ein Sprachmodell kann Beträge, Fristen oder Gesetzesstellen falsch wiedergeben.
  • Es wird nichts automatisch veröffentlicht oder an Mandanten versendet.
  • Ob ein Text zu den berufsrechtlichen Regeln für Werbung passt, beurteilt Ihre Kanzlei.
  • Es entstehen keine individuellen Mandantenschreiben zu konkreten Steuerfällen.

Ihre Daten

Welche Dienste Sprachnachricht, Stichpunkte und Entwürfe verarbeiten, legen wir vor dem Start schriftlich offen. Je nach Einrichtung können auch Anbieter außerhalb der EU beteiligt sein. In die Eingaben gehören deshalb keine Mandantennamen oder Mandantendaten, sondern allgemeine Inhalte, die ohnehin veröffentlicht werden sollen.

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Häufige Fragen

Schreibt die KI fachlich richtige Rundschreiben?

Sie formuliert, was eingesprochen wurde. Fehler bei Beträgen, Fristen oder Paragrafen sind möglich, deshalb prüft ein Berufsberechtigter jeden Entwurf, bevor er freigegeben wird.

Klingt das nicht nach Massentext?

Dafür gibt es das Stilprofil aus Ihren bisherigen Texten. Ganz ohne Nacharbeit wird es trotzdem selten gehen, und das ist auch gut so.

Dürfen Mandantendaten in die Sprachnachricht?

Nein. Die Content-Automatisierung ist für allgemeine Inhalte gedacht. Konkrete Mandantenfälle bleiben in der Kanzlei.

Wer veröffentlicht am Ende?

Ihre Kanzlei entscheidet, was wann wo erscheint. Ohne ausdrückliche Freigabe geht kein Text hinaus.

Passt das zu Ihrer Kanzlei?

Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Abläufe an und sagen ehrlich, ob sich dieser Baustein für Sie lohnt.

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