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DATEV zieht sich aus Österreich zurück: Sollen wir jetzt noch in KI rund um DATEV investieren?

Von Lukas Göggel, Goma-IT. Stand:

In eine Anbindung an die österreichischen DATEV-Programme lohnt es sich in vielen Fällen nicht mehr zu investieren, weil DATEV sie laut eigener Ankündigung einstellt. Sinnvoll bleiben Lösungen, die nicht an der Kanzleisoftware hängen: Wissensdatenbank für Kanzleiwissen, Automatisierungen rund um das Postfach und die Dokumentation des Umstiegs selbst.

In Kürze

  • DATEV hat am 6. Mai 2026 angekündigt, die Programme für österreichische Anforderungen einzustellen.
  • Laut DATEV sind sie bis Ende 2028 voll nutzbar, 2029 noch für das Wirtschaftsjahr 2029, danach nicht mehr.
  • Anbindungen an die DATEV-Programme verlieren damit an Wert.
  • Wissensdatenbank und Postfach-Automatisierung laufen unabhängig von der Kanzleisoftware weiter.
  • Goma-IT ist kein Partner von DATEV.

DATEV hat am 6. Mai 2026 in einer Pressemeldung angekündigt, die Programme für österreichische Anforderungen einzustellen. Laut Hersteller sind sie bis 31. Dezember 2028 voll nutzbar, im Jahr 2029 noch kostenfrei für das Wirtschaftsjahr 2029 und danach nicht mehr. Für Kanzleien, die mit DATEV arbeiten, stellt sich damit nicht nur die Frage nach dem Nachfolgeprogramm, sondern auch, was mit geplanten KI-Vorhaben passiert.

Was bedeutet der Rückzug für KI-Pläne?

Er trennt die Vorhaben in zwei Gruppen. Alles, was eng an DATEV gebunden ist, etwa eine Anbindung, die Daten regelmäßig aus den DATEV-Programmen liest, hat nur noch eine begrenzte Lebensdauer. Alles, was unabhängig von der Kanzleisoftware funktioniert, bleibt nach dem Wechsel so nutzbar wie vorher.

Für die österreichischen DATEV-Programme haben wir in den Unterlagen des Herstellers keine KI-Funktionen gefunden. Deutsche DATEV-Funktionen sollte man nicht ohne Rückfrage beim Hersteller als für Österreich verfügbar annehmen.

Welche Vorhaben bleiben auch nach dem Wechsel sinnvoll?

Vorhaben Abhängig von DATEV? Nach dem Wechsel
Wissensdatenbank für Kanzleihandbuch, Checklisten, Vorlagen nein läuft unverändert weiter
Mandantenmails vorsortieren und zuordnen nein, wenn eine Mandantenliste vorliegt läuft weiter, Liste wird aus dem neuen Programm aktualisiert
Rundschreiben und LinkedIn-Entwürfe nein läuft unverändert weiter
Export offener Posten aus DATEV ja muss für das neue Programm neu geprüft werden
Anbindung an DATEV-Programme ja entfällt mit dem Ende der Programme

Die Tabelle zeigt: Der größere Teil dessen, was eine Kanzlei mit KI im Büro anfangen kann, hängt gar nicht an der Kanzleisoftware.

Kann KI beim Umstieg selbst helfen?

Ja, indirekt. Bei einem Wechsel der Kanzleisoftware entstehen viele neue Unterlagen: Arbeitsanweisungen für das neue Programm, Zuordnungen von Konten, angepasste Checklisten, Protokolle aus Schulungen. In der Umstellungsphase fragt das Team ständig nach: „Wie machen wir das jetzt im neuen Programm?“

Ein Beispiel: Eine Kanzlei legt alle neuen Anleitungen in einen Ordner, der in die Wissensdatenbank einfließt. Wer während der Umstellung unsicher ist, fragt in eigenen Worten und bekommt die Antwort aus der aktuellen Anleitung samt Fundstelle. Gleichzeitig bleiben die alten Unterlagen zur Arbeit mit DATEV abrufbar, solange sie für Rückfragen zu früheren Wirtschaftsjahren gebraucht werden.

Was ist mit Abläufen, die gerade eingerichtet werden?

Wer jetzt eine Postfach-Automatisierung plant, sollte sie so aufbauen, dass sie nicht von DATEV abhängt. Statt eines direkten Exports reicht für den Anfang oft eine Mandantenliste, die nach dem Wechsel aus dem neuen Programm aktualisiert wird. So läuft der Ablauf vor, während und nach dem Umstieg gleich.

Ob ein Export aus DATEV übergangsweise trotzdem sinnvoll ist, etwa für die verbleibende Nutzungszeit, prüfen wir im Einzelfall. In vielen Fällen lohnt sich der Aufwand angesichts der begrenzten Restlaufzeit nicht.

Womit sollte eine DATEV-Kanzlei jetzt anfangen?

Mit der Frage, wann und wohin sie umsteigt. Diese Entscheidung bestimmt, welche Exporte in Zukunft möglich sind. Parallel dazu können Vorhaben starten, die unabhängig davon sind, allen voran das Kanzleiwissen. Es ist nach dem Wechsel genauso wertvoll wie davor.

Goma-IT ist kein Partner der DATEV eG oder der DATEV.at GmbH. Die Herstellerangaben mit Quellen stehen auf der Seite DATEV in Österreich. Details zum Rückzug klären Sie bitte direkt mit DATEV.

Häufige Fragen

Hilft Goma-IT bei der Auswahl der neuen Kanzleisoftware?

Nein, die Auswahl und den Programmwechsel begleiten Hersteller und deren Betreuer. Wir helfen dabei, Kanzleiwissen und Automatisierungen rund um das Postfach beim Wechsel mitzunehmen. Was sich übertragen lässt, prüfen wir im Einzelfall.

Können wir Daten aus DATEV in eine deutsche DATEV-Umgebung übernehmen?

Laut einer FAQ von DATEV ist die Übernahme österreichischer Daten in deutsche Strukturen nicht standardmäßig möglich. Details klären Sie bitte direkt mit DATEV.

Wollen Sie das für Ihre Kanzlei klären?

Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Unterlagen und Programme an und sagen ehrlich, was sinnvoll ist.

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