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Darf eine Steuerkanzlei einen Chatbot auf ihrer Website einsetzen?

Von Lukas Göggel, Goma-IT. Stand:

Ja, wenn er sich auf Organisatorisches beschränkt: Erreichbarkeit, Unterlagenlisten, Terminvereinbarung, Aufnahme neuer Anfragen. Steuerliche Fragen gibt er an die Kanzlei weiter. Er muss als KI erkennbar sein, und die verarbeitenden Dienste sollten vor dem Start feststehen.

In Kürze

  • Ein Kanzlei-Chatbot beantwortet organisatorische Fragen, keine steuerlichen.
  • Steuerfragen erkennt er und übergibt sie an das Kanzleiteam.
  • Seit 2. August 2026 muss er nach Art. 50 Abs. 1 AI Act als KI gekennzeichnet sein.
  • Welche Dienste die Eingaben verarbeiten, gehört vor dem Start auf den Tisch.
  • Ob er sich lohnt, hängt davon ab, wie oft dieselben Fragen kommen.

Welche Fragen auf einer Kanzleiwebsite tatsächlich ankommen

Wer die Website einer Steuerkanzlei besucht, sucht selten eine Steuerauskunft im Chatfenster. Häufiger geht es um ganz praktische Dinge: Ist die Kanzlei in der Woche vor Ostern besetzt? Welche Belege braucht es für die Arbeitnehmerveranlagung? Werden auch Vereine oder Vermieter betreut? Wie läuft ein Wechsel von der bisherigen Kanzlei?

Solche Fragen landen heute am Telefon oder im Kontaktformular und kosten im Sekretariat oder in der Buchhaltung Zeit, obwohl die Antwort meistens schon irgendwo auf der Website steht.

Wo die Grenze verläuft

Die Grenze ist einfach zu benennen: Organisatorisches ja, Steuerliches nein. Ein Chatbot, der „Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?“ beantwortet, würde in einen Bereich vorstoßen, der den Berufsberechtigten vorbehalten ist und eine Prüfung des konkreten Falls braucht.

In der Praxis heißt das:

  1. Antwortgrundlage: Der Chatbot antwortet nur aus Texten, die die Kanzlei ausdrücklich freigegeben hat, etwa Kanzleiinfos, Unterlagenlisten, Ablauf eines Erstgesprächs.
  2. Übergabe: Bei steuerlichen Fragen oder wenn er unsicher ist, verweist er auf ein Gespräch und bietet an, die Anfrage weiterzugeben.
  3. Keine Unterlagen: Belege, Bescheide oder Lohnzettel gehören nicht in ein Chatfenster, sondern in den Übermittlungsweg der Kanzlei.
  4. Keine Zusagen: Honorare, Fristverlängerungen oder Übernahmezusagen gibt nur die Kanzlei selbst.

Was AI Act und DSGVO dazu sagen

Seit 2. August 2026 verlangt Art. 50 Abs. 1 AI Act, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Ein Chatbot auf der Kanzleiwebsite muss deshalb als KI gekennzeichnet sein.

Dazu kommt die DSGVO: Wer im Chat Name, Telefonnummer oder eine Beschreibung seines Anliegens eingibt, gibt personenbezogene Daten preis. Die Kanzlei sollte wissen, welche Dienste diese Eingaben verarbeiten und wo. Je nach Einrichtung können auch Anbieter außerhalb der EU beteiligt sein. Das gehört in die Datenschutzerklärung und vor dem Start geklärt.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einordnung für Ihre Kanzlei treffen Sie selbst, im Zweifel mit Kammer oder Rechtsberatung.

Wann sich ein Chatbot lohnt und wann nicht

Er lohnt sich, wenn immer wieder dieselben Fragen kommen und die Antworten sich in wenigen freigegebenen Texten festhalten lassen. Bei einer kleinen Kanzlei mit wenigen, sehr individuellen Anfragen ist ein gut gepflegter Kontaktbereich oft die bessere Lösung.

Ein ehrlicher Test: Schreiben Sie zwei Wochen lang mit, welche Fragen am Telefon und per Mail kommen, die nichts mit einem konkreten Steuerfall zu tun haben. Sind es jeden Tag ähnliche, ist ein Chatbot einen Gedanken wert.

Wie Goma-IT einen Kanzlei-Chatbot einrichtet

Die Kanzlei legt die Antworttexte und die Übergabethemen fest. Vor dem Start legen wir schriftlich offen, welche Dienste die Eingaben verarbeiten. Danach testet Ihr Team mit typischen und mit absichtlich heiklen Fragen, bevor der Chatbot online geht. Mehr dazu auf der Seite zum Website-Chatbot für Steuerkanzleien.

Häufige Fragen

Haftet die Kanzlei für Antworten des Chatbots?

Der Chatbot spricht im Namen der Kanzlei. Gerade deshalb antwortet er nur aus Texten, die die Kanzlei freigegeben hat, und gibt keine steuerlichen Auskünfte. Die rechtliche Bewertung gehört zu Kammer oder Rechtsberatung.

Kann der Chatbot erkennen, ob eine Frage steuerlich ist?

Er ist darauf eingestellt, Fragen nach Absetzbarkeit, Steuerpflicht, Fristen oder Beträgen nicht inhaltlich zu beantworten, sondern an die Kanzlei zu übergeben. Im Test vor dem Start prüft Ihr Team genau solche Grenzfälle.

Was kostet ein Chatbot für die Kanzleiwebsite?

Das hängt vom Umfang ab und wird im Erstgespräch besprochen. Vorher klären wir, ob genug wiederkehrende Fragen da sind, damit er sich lohnt.

Wollen Sie das für Ihre Kanzlei klären?

Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Unterlagen und Programme an und sagen ehrlich, was sinnvoll ist.

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